Rechtshinweis | Abmahnung

SHAKER - DAS Jahrmarkts-/Kirmes Highspeed-Action-Fahrgeschäft


1. Rechtshinweis Abmahnung


Das JAHRMARKTS-/KIRMES HIGHSPEED-FAHRGESCHÄFT "DER SHAKER", SHAKER WILHELM KG, HAMBURG sichert zu, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistands erforderlich ist.



Die Einschaltung eines Rechtsanwalts, zwecks kostenpflichtiger Abmahnung entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.



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